NEUER UNTERFAHRSCHUTZ NACH UNECE R58-03
19. Aug. 2021
DER NEUE UNTERFAHRSCHUTZ ERHÖHT DIE VERKEHRSICHERHEIT DEUTLICH
Mit 1. September 2021 tritt in Kraft, dass alle neu homoligierten LKW und Anhänger über 3,5t der Typenklassen N2, N3, O3, O4 ausschließlich mit einem Unterfahrschutz nach UNECE R58-03 ausgerüstet sein müssen.
Dieser Unterfahrschutz verhindert bei einem Zusammenstoß das Einklemmen kleinere Fahrzeuge (PKW, Zweiräder) oder Personen – dank der neuen Richtlinie werden schwere Unfallfolgen schon im Vorfeld abgewendet! Die Anbaumasse für den hinteren Unterfahrschutz wurden verändert, zudem haben sich die aufzunehmenden Kräfte für die neue UNECE R58-03 Zulassung gegenüber der alten Richtlinie auf jetzt 18t (vorher 10t) fast verdoppelt.
Für unterschiedliche Heckbeleuchtungslösungen bieten wir den robusten Aluminium-Unterfahrschutz in dafür passenden Bohrbildern an. Ein weiterer Pluspunkt ist die optimierte Verkabelung – eine Variante des neuen Aspöck Unterfahrschutzes ermöglicht das sogar verteilerfrei.